Neue Verhandlungsunterlagen zum geheimen TISA-Abkommen enthüllt

Neue Verhandlungsunterlagen zum geheimen TISA-Abkommen enthüllt

Am gestrigen Mittwoch veröffentlichte das Blog Netzpolitik in Partnerschaft mit der Associated Whistleblowing Press den Verhandlungsstand von April 2014 um einen Vorschlag der USA zum geheimen TISA-Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen. Seit Anfang 2013 wird TISA von 23 Staaten verhandelt, die rund 70 Prozent des weltweiten Handels ausmachen, darunter die USA und die EU, die als eine Partei zählt. Die Associated Whistleblowing Press fügte dem enthüllten Dokument eine kritische Analyse von zwei Experten bei.

Der US-Vorschlag zielt insgesamt darauf ab, dass die Mitgliedstaaten zum TISA-Abkommen auf Regelungen verzichten, welche die heimischen Dienstleister bevorzugen oder Technologietransfers von fremden Unternehmen erzwingen. Der Vorschlag umfasst potenziell zahlreiche Dienstleistungen in den Bereichen Jura, Internet, Steuern, Buchhaltung, Architektur, Städtebau, technische Prüfungen, Tierärzte und Bildung.

In ihrem Kommentar sehen die Experten jedoch in verschiedenen Artikeln des Vorschlags eine Aushebelung der lokalen Gesetze und insbesondere des Datenschutzes. Laut Vorschlag dürften Staatn nicht mehr von Unternehmen verlangen, dass sie eine lokale Niederlassung besitzen, um Dienstleistungen in diesem Staat anbieten zu dürfen. Die Experten sehen darin ein Risiko unter anderem für den Verbraucherschutz und die Durchsetzung der lokalen Gesetze. Denn die Staaten könnten nichts mehr gegen Unternehmen vorgehen, die von Staaten mit lockerer Gesetzgebung aus agieren.

Besonders kritisch sehen die Experten und das Blog Netzpolitik vor allem die Klausel, wonach kein Unterzeichner Unternehmen aus einem anderen Unterzeichnerstaat daran hindern darf, Informationen dorthin zu übertragen oder zu verarbeiten. Explizit werden persönliche Informationen mit eingeschlossen. Dadurch dürften Unternehmen die Daten ruhig in Staaten verarbeiten, in denen lockere Datenschutzbestimmungen gelten oder in denen sie eng mit Geheimdiensten kooperieren. Netzpolitik sieht darin eine Aushebelung der Europäischen Datenschutzbestimmungen. Diese Klausel sei die strengste im ganzen Dokument und erlaube keine Ausnahme, so die Experten.

Kritisch sehen beide Experten auch, dass die Geheimhaltung des Verhandlungsdokuments auf 5 statt gewöhnlich 4 Jahren nach Inkrafttreten des Vertrags oder nach Beendigung der Verhandlungen angehoben wird. Wegen der Wahlperioden könnten in demokratischen Systemen nach 5 Jahren viele der damals verantwortlichen PolitikerInnen nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.

Bereits im Juli diesen Jahres hatte Wikileaks Verhandlungsdokumente des bis dahin unbekannten TISA-Abkommens enthüllt, bei denen es um die weitere Deregulierung der Finanzdienstleistungen ging.