Nach monatelangen Verhandlungen einigten sich die die europäische Kommission, das EU-Parlament sowie Vertreter*innen der Staaten auf einen Reformtext. Er schreibt Internetseiten und Apps vor, hochgeladene Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen.
Internetunternehmen wie Google sind dann verpflichtet, Inhalte zu entfernen, für die sie keine Lizenz besitzen. Ausgenommen werden Internetfirmen, die jünger als drei Jahre sind, deren Jahresumsatz weniger als zehn Millionen Euro beträgt und deren Nutzerzahl unter fünf Millionen pro Monat liegt. Alle anderen müssen hochgeladene Inhalte prüfen. Am einfachsten geht dies mit Upload-Filtern.
Diese Upload-Filter stehen bei Netzaktivist*innen besonders in der Kritik. Für kleine Unternehmen seien sie teuer und allgemein fegten sie fälschlicherweise Inhalte aus dem Netz, so netzpolitik.org. Allgemein stärke der neue Gesetzentwurf die Position der Presseverlage und anderer Rechteinhaber. Großzügige Ausnahmen für die nichtkommerzielle Verwendung von Inhalten seien hingegen nicht enthalten.