EU-Parlament koppelt Zugang zum Binnenmarkt an Rechte von EU-Bürger*innen in Großbritannien

EU-Parlament koppelt Zugang zum Binnenmarkt an Rechte von EU-Bürger*innen in Großbritannien

Anlässlich des bevorstehenden Austritts Großbritanniens aus der Gemeinschaft liegt dem EU-Parlament eine Resolution vor, die eine klare Linie für ein künftiges Zollabkommen festlegt. In der Resolution heißt es, dass jedes Abkommen über die künftigen Beziehungen „ehrgeizige Vorgaben für die Freizügigkeit von Personen“ enthalten muss. Diese Vorgaben sollten "dem Grad der künftigen Kooperation in anderen Gebieten angemessen sein".

 

Die Beschränkung der Zuwanderung war ein Hauptversprechen der Brexiteers gewesen. Nach dem Austrittsabkommen ändert sich für die über 3 Millionen EU-Bürger*innen in Großbritannien zunächst wenig, sie müssen sich lediglich registrieren lassen. Ebenso bleiben die Rechte von Britinnen und Briten in der EU bis auf weiteres unangetastet. Doch das Austrittsabkommen gilt nur noch bis Ende des Jahres und die Regierung Johnson will die Frist nicht verlängern. Das Parlament will nun, dass nicht nur die Rechte von Bürger*innen gewahrt bleiben, die bereits in Großbritannien leben, sondern dass sich auch künftig EU-Bürger*innen weiter dort frei ansiedeln können. Das genaue Gegenteil dessen wofür der Brexit für viele steht.

 

Schon jetzt zeichnen sich außerdem Probleme ab. In einem Interview hat der britische Staatsminister für Sicherheit von der Möglichkeit der Abschiebung von EU-Bürgern aus Großbritannien gesprochen, die die Frist für die Registrierung versäumen. Außerdem eröffnen die von der britischen Regierung vorgelegten Gesetze für die Umsetzung des Austrittsabkommens die Möglichkeit, dass die für die Durchsetzung der Rechte von EU-Bürger*innen in Großbritannien zuständige Monitoring-Stelle einseitig suspendiert werden könnte.