EU-Parlamentarier*innen für Brexitverschiebung, Brexitchaos in Großbritannien

EU-Parlamentarier*innen für Brexitverschiebung, Brexitchaos in Großbritannien

In einem Resolutionsentwurf, über den am Mittwoch abgestimmt werden soll, sprechen sich die Parlamentarier*innen für eine weitere Verschiebung des Brexit aus, falls die britische Regierung darum bittet oder falls es zu einer Einigung mit der EU kommt, aber nicht mehr genug Zeit besteht, dass das britische Unterhaus darüber debattieren kann. Andererseits fordern sie eine klare Begründung der Verlängerung. Das letzte Wort über eine Verlängerung haben aber die Regierungen der 27 verbleibenden Mitgliedsstaaten. Die Entscheidung muss einstimmig gefällt werden. Der französische Außenminister Jean-Yves Le Drian sagte bereits, sein Land sei „unter den gegenwärtigen Umständen“ nicht in der Lage einer Verlängerung zuzustimmen.

Wahrscheinlich wird die Queen am heutigen Montag ein Gesetz unterschreiben, das die britische Regierung dazu zwingt, einen Antrag auf Verschiebung des Austritts um weitere 3 Monate zu stellen, falls es bis Ende Oktober nicht zu einer Einigung über ein Austrittsabkommen kommt.

 

Indessen erklärte der britische Außenminister Dominic Raab laut BBC, dass die Regierung das Gesetz zwar befolgen werde, aber sehr genau schaue, wie ein Austritt zum 31. Oktober doch zu bewerkstelligen sei. Einer der erörterten Pläne soll sein, dass die Regierung zwar den vom Parlament im Wortlaut diktierten Brief mit der Bitte um Verschiebung absendet, aber gleichzeitig in einem zweiten Brief klar macht, dass die Regierung keine Verlängerung will. Laut BBC bezeichneten Mitglieder von Johnsons Kabinett, das Verschiebungsgesetz als „lausig“, da es die Verhandlungsposition der Regierung schwäche.

 

Am heutigen Montag will die Regierung das Unterhaus über Neuwahlen am 15. Oktober abstimmen lassen. Doch die Führer der Opposition haben sich bereits am Freitag auf eine Ablehnung verständigt. Erst soll das strittige Austrittsdatum Ende Oktober abgewartet werden. Johnson braucht für vorgezogene Wahlen eine Zweidrittelmehrheit. Nach einer Zustimmung des Parlaments kann die Regierung den genauen Termin selbst festlegen.