Der Bundeswahlausschuss entscheidet am 3. April 2014 in seiner zweiten Sitzung zur Europawahl über insgesamt 10 Beschwerden gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen entscheiden.
Kaum Chancen aber viel Hoffnung für die Zurückgewiesenen sieht der Pressesprecher des Bundeswahlleiters Klaus Pötzsch. Letztlich entscheiden die Wählerinnen und Wähler, welche Partei beim Urnengang zu Grabe getragen werden. Der Wahlausschuss prüft nur die formalen Berechtigungen und diese haben selbst Die PARTEI und die AfD geschafft.