Die EU-Mitgliedstaaten haben am gestrigen Donnerstag beschlossen, eine verpflichtende Hürde gegen den Einzug von Kleinparteien ins Europäische Parlament einzuführen. Die genaue Höhe dieser Sperrklausel steht jedoch nicht fest. Die Regel soll ab den Wahlen von 2024 gelten, weil der Beschluss zu kurzfristig für die Europawahlen von 2019 kam. Dieser Beschluss kam besonders unter dem Druck der Bundesregierung zustande. Unionsparteien und SPD wollten nach eigenen Angaben damit eine Zersplitterung des EU-Parlaments verhindern.
Diesem Argument widerspricht der Blog Abgeordnetenwatch.de. Denn Deutschland hat zwar sieben Abgeordneten von Kleinparteien, deren Liste bei den Europawahlen 2014 weniger als 5 Prozent der Stimmen erhielten, und die jeweils einzeln für ihre Parteiliste im Parlament sitzen. Doch fünf von ihnen hätten sich anderen Fraktionen angeschlossen... wobei sich keiner von ihnen den Sozialdemokratinnen oder den Christdemokraten anschloss. Unter den deutschen Europaabgeordneten gehören lediglich der Europaabgeordnete der NPD und der Europaabgeordnete der Partei DIE PARTEI keiner Fraktion an.
Vor allem aber bekommen grössere Parteien logischerweise mehr Parlamentssitze, wenn eine Hürde Kleinparteien vom Parlament fernhält. Der Blog Abgeordnetenwatch rechnet, dass zwei Millionen BürgerInnen in Deutschland nicht vertreten worden wären, wenn die Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl 2014 noch gegolten hätte. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in den vergangenen Jahren schon zwei Mal gegen Sperrklauseln bei Europawahlen entschieden.
(mc)