Slowakei: Europäische Kommission verklagt erstmals einen EU-Mitgliedstaat wegen Verstoßes gegen die Richtlinie zur Gleichbehandlung vor dem Europäischen Gerichtshof

Europäische Kommission verklagt erstmals einen EU-Mitgliedstaat wegen Verstoßes gegen die Richtlinie zur Gleichbehandlung vor dem Europäischen Gerichtshof

Die Tatsache, dass die Slowakei Roma-Kindern eine getrennte Schulbildung anbietet, verstößt gegen ihre Bildungsrechte und verurteilt Generationen von Kindern zu einer rassistischen und qualitativ schlechten Schulbildung. Die Kommission leitete 2015 erstmals ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land ein, auf das 2019 eine mit Gründen versehene Stellungnahme folgte. Die Slowakei hat zwar vereinzelte Maßnahmen zur Änderung der Rechtsvorschriften und zur Aufhebung der Segregation in den Schulen ergriffen, aber über 65 % der Roma-Kinder im Land besuchen nach wie vor segregierte Schulen. Damit ist die Slowakei der Mitgliedstaat mit dem höchsten Anteil an Roma-Kindern, die in ihrem Bildungssystem segregiert sind, in der gesamten Europäischen Union.
Im Jahr 2017 machten das Europäische Zentrum für die Rechte der Roma (ERRC) und Amnesty International nicht nur auf die Segregation von Roma-Kindern aufmerksam, sondern auch auf die schlechte Qualität des Bildungsangebots und die Praxis der Fehldiagnose von Roma-Kindern mit psychischen und Lernschwierigkeiten und deren Unterbringung in sogenannten "Sonderschulen".
In der heutigen Pressemitteilung der Europäischen Kommission heißt es: "Die Slowakei hat eine Reihe von Gesetzesreformen durchgeführt und mehrere Strategien und Aktionspläne verabschiedet, um die Eingliederung der Roma in das Bildungssystem zu fördern. Nach einer sorgfältigen Bewertung dieser Maßnahmen und der Beobachtung der Situation vor Ort ist die Kommission jedoch zu dem Schluss gekommen, dass die bisherigen Reformen unzureichend sind."