Europäischer Gerichtshof weist Klage gegen Massenabschiebung zurück

Europäischer Gerichtshof weist Klage gegen Massenabschiebung zurück

Der Europäische Gerichtshof hat die Klage von 8 Frauen und Männern zurückgewiesen, die während des sogenannten „Marsch von Idomeni“ von nordmazedonischen Sicherheitskräften über die Grenze nach Griechenland zurückgedrängt wurden. Im März 2016 stauten sich aufgrund der Schließung der Balkanroute im Grenzort Idomeni etwa 14 000 Geflüchtete. Ein richtiges Flüchtlingslager gab es in Idomeni nicht, die Flüchtlinge lebten im Schlamm, weigerten sich aber in andere griechische Lager zu gehen, weil sie die Hoffnung hatten, doch noch irgendwie über die Grenze zu kommen. Ca. 1500 versuchten schließlich einen Durchbruch, der gewaltsam verhindert wurde. Gegen diese Zurückweisung klagten die 8 Geflüchteten mit Hilfe von Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburger hat nun entschieden, dass die Massenabschiebung nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Die Schutzsuchenden hätten ja auch an regulären Grenzübergängen, einen Asylantrag stellen können. Das Gericht ignoriert damit die Tatsache, dass Nordmazedonien nach eigenen Angaben zwischen dem 8. März und dem 21. September 2016 keinen einzigen Asylantrag entgegengenommen hat. Die Kläger*innen wollen Rechtsmittel einlegen.