Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte weist Klage türkischer Richterin zurück

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte weist Klage türkischer Richterin zurück

Das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Freitag die Klage einer türkischen Richterin vorerst zurückgewiesen, die unter dem Ausnahmezustand abgesetzt wurde. Das Strassburger Gericht erklärte, die Klägerin habe den Rechtsweg in ihrem Land nicht ausgeschöpft und könne deswegen noch nicht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen. Eine neue Notverordnung in der Türkei ermögliche es der Klägerin, vor den türkischen Staatsrat und bei Bedarf bis vor das Verfassungsgericht gegen ihre Absetzung zu klagen.

Die Richterin war im Juli 2016 am Tag nach dem Putschversuch festgenommen und vier Tage lang in Polizeigewahrsam gehalten worden, ohne dass ein Strafverfahren gegen sie eröffnet wurde. Im August zählte sie zu den knapp 3.000 abgesetzten RichterInnen. Sie klagte vergeblich gegen diese Entscheidung, woraufhin sie eine Klage vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichte.

Die abgesetzte türkische Richterin erklärte, es gebe keine tatsächlichen Klagemöglichkeiten gegen die Entscheidung. Weil mehrere Mitglieder des türkischen Verfassungsgerichts in Untersuchungshaft gesetzt wurden, erklärte sie, dieses Gericht sei nicht in der Lage, unparteiisch zu entscheiden.

(mc)