"Enttäuschend, wie wenig sich die Richter mit der tatsächlichen Situation vor Ort auseinandergesetzt haben": Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entschied: Kollektivausweisung nach Marokko war rechtens

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entschied: Kollektivausweisung nach Marokko war rechtens

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Grenzzaun vom Melilla
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Von Ongayo - Eigenes Werk, GFDL, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=4824689
Am Donnerstag hat das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die sofortige Abschiebung von zwei Migranten von der spanischen Exklave Melilla nach Marokko gleich nach ihrem irregulären Grenzübertritt rechtmässig war.

Konkret ging es um die Klage von zwei jungen Menschen aus der Elfenbeinküste und Mali gegen Spanien. Sie hatten im Sommer 2014 zusammen mit einer Gruppe afrikanischer MigrantInnen versucht, den hohen Grenzzaun zu überwinden, der das spanische Gebiet Melilla in Nordafrika vom marokkanischen Territorium abschottet.

Die spanische Grenzpolizei fasste sie daraufhin und schob sie umgehend nach Marokko zurück.

In dieser Entscheidung hat sich das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf verschiedene Tatsachenbehauptungen gestützt. Die jungen Männer hätten die Grenzanlage an unerlaubten Orte passieren wollen. Sie hätten das zusammen mit einer grossen Gruppe versucht und also von diesem Masseneffekt profitieren wollen. Und sie hätten Gewalt angewendet.

Das Gericht hat daraus den Schluss gezogen, dass die zwei Kläger nicht von den legalen Möglichkeit Gebrauch machen wollten, die es für die Einreise nach Spanien gäbe. Dass ihre anschliessende Abschiebung daher selbstverschuldet war. Sie könnten sich vor diesem Hintergrund nicht beschweren, dass Spanien ihnen keinen Rechtsweg gegeben hat, dagegen zu klagen.

Die Entscheidung fielen die anwesenden RichterInnen einstimmig. Weil diese Entscheidung von der sogenannten Grossen Kammer verhandelt wurde, ist sie ausserdem unanfechtbar.

Über diese Entscheidung, ihren Bezug zur Wirklichkeit vor Ort und ihre Reichweite für andere Fälle von Kollektivausweisungen sprachen wir im Punkt12 mit Wiebke Judith, rechtspolitischer Referentin bei Pro Asyl. Matthieu hat sie zunächst nach ihrer Reaktion auf diese Entscheidung gefragt:

9:42

Wiebke Judith zeigt sich enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts, meint jedoch, dass diese Entscheidung noch lange nicht gleich alle Klagen wegen Kollektivausweisungen aussichtslos macht.

Im Interview tauchen öfter Kürzel auf:

EGMR=Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EMRK=Europäische Menschenrechtskonvention