"Extremisklausel des Bundesfamilienministeriums nicht zeitgemäss"

"Extremisklausel des Bundesfamilienministeriums nicht zeitgemäss"

Schon das Verwaltungsgericht in Sachsen hat der "Extremismusklausel" die die Bundesfamilienminsiterin Schröder verwendet im Kampf gegen Rechts und derzuolge Projektnehmer ihren Projektpartner ausforschen lässt eine Abfuhr erteilt. Allerdings müssen selbst in Baden-Württemberg angesiedelte Institutionen wie die STadt Freiburg oder dei Jugendstiftung, die Gelder aus dem Programm verteilen von Ihre Projektpartenrn dies Revers zur weiteren Ausforschung aller Kontaktpersonen unterzeichnen lassen. Dazu die Staatsminsiterin Silke Krebs (Grüne)