Ausgespitzelt aber nicht klagebefugt? Grün-rote Innenpolitik toppt Rechtlosigkeit des Polizeigesetz

Ausgespitzelt aber nicht klagebefugt? Grün-rote Innenpolitik toppt Rechtlosigkeit des Polizeigesetz

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100 te wurden von ihm im Staatsauftrag bespitzelt. Jetzt: ein Skandal von grün-rot
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Der Landespolizeidirektion in Karlsruhe reicht die massive Grundrechtseinschränkung des Polizeigesetzes - Eingriffs in die Privatspäre von als Kontaktpersonen bespitzelter Menschen - nicht, sondern will die Rechtlosigkeit toppen: Kontaktpersonen von zu Zielpersonen staatlicher Spizelei gemachten Menschen, sollen auch nicht einmal klagebefugt sein. So steht es in einem Schriftsatz, der im Verfahren gegen die rechtswidrigen Polizeiaktion zur Ausforschung der linken und Umweltscene in Heidelberg von den Polizeijuristen vorgetragen wird.

Es ist zunehmnd eine Rechtsstaatsposse, die unter grün-rot inzeniert wird: Aktensperrung von ca.80 % des Materials durch das Innenministerium mit in camera Verfahren vor dem VGH Mannheim. Desinformation der Öffentlichkeit über die Zahl der eingesetzten staatlichen Spitzel. Konstrukte um die Einsatzanordnung, die die Grenze der Rechtswidrigkeit überschreiten .......
Die Hartnäckigkeit mit der grün-rot den rechtwidrigen Spitzeleinsatz von Simon Bromma abdeckt, wird zunehmend atemberaubend. Dandl vom AK Spitzelklage im Gespräch auch zu der ärmlichen Performance der günen EX-Oppostion auf der Regierungsbank.

siehe auch: 6-7 sollen nicht klagebefugt sein mit wietern links ansonsten "Simon Bromma"-Tag