6 von 7 Betroffenen des Spitzeleinsatzes Bromma soll das Klagen verboten werden

6 von 7 Betroffenen des Spitzeleinsatzes Bromma soll das Klagen verboten werden

Von den zahllosen Menschen, mit denen Simon Bromma in seiner Zeit als verdeckter LKA Ermittler (als Simon Brenner) in der linken studentischen Szene Heidelbergs im Jahre 2010 Kontakt hatte, haben gerade einmal sieben im August 2011 Klage eingereicht. Doch schon das ist dem Landespolizeipräsidium deutlich zu viel. Da nur eine dieser sieben Personen eine sog. Zielperson von Bromma gewesen sei, fordert die Polizei, dass das Gericht die Klage von sechs KlägerInnen als unzulässig zurückweisen solle, da sie von einer Datenerhebung durch Bromma nicht betroffen wären. Der AK Spitzelklage aus Heidelberg erinnert in einer Pressemitteilung vom 19.03.12 in Bezug darauf daran, dass Bromma bei seiner Enttarnung im Dezember 2010 angegeben habe, von allen Meschen in seinem Umfeld „Personalakten“ angefertigt zu haben, von denen er mehr als den Vornamen wusste.

„Die Dreistigkeit beim Umgang mit der Privatsphäre, die von der politischen Polizei an den Tag gelegt wird, konkretisiert sich in dem Satz: [der Poliezi] „Hier ist darauf hinzuweisen, dass es ausschließlich die Entscheidung des Klägers war und ist, mit welchen Personen er in Kontakt tritt.“

Des Weiteren betont der AK Spitzelklage noch einmal, dass die Begründung für den Einsatz des Verdeckten Ermittlers an den Haaren herbeigezogen sei:

„Die vermeintlich „eskalative Zuspitzung“ zwischen rechter und linker Szene wird im Gegenteil nur mit acht geplanten Veranstaltungen (ca. 50 Kilometer von Heidelberg entfernt) begründet, von denen sechs von Faschisten initiiert waren und davon wiederum zwei noch nicht einmal stattgefunden haben. Die zu erwartende gewalttätige „Rechts/Links-Konfrontation“ illustrieren sie skandalöserweise mit einem Platzverweis, den Polizeibeamte Angehörigen der rechten Szene am Rande einer linken Demonstration in Sinsheim ausgesprochen haben.Wie dies zu einem Polizeispitzeleinsatz in der linken Szene in Heidelberg führen kann, entbehrt jedweder Logik. Somit hat ein Erstarken der rechten Szene in Sinsheim zu einer Überwachung der gesamten linken Szene in Heidelberg geführt.“ […]

„Einmal mehr hat sich gezeigt, dass die örtlichen Polizeibehörden aus rein antidemokratischer Überzeugung heraus gehandelt haben und nun im Nachhinein versuchen, eine für das „Wohl des Landes“ bedrohliche Gefahrenlage zu konstruieren. Die Kategorisierung in Ziel-, Kontakt- und unvermeidbar betroffene dritte Personen oder nicht betroffene Menschen ist hierbei als willkürlich beziehungsweise als taktisch gewählt einzustufen, da Ziel- und Einsatzbereich der Verdeckten Ermittler_innen unbestreitbar die gesamte linke und politisch aktive studentische Szene Heidelbergs war und ist. Dementsprechend haben alle sieben Klagen dieselbe Berechtigung, auch wenn der Polizeirechtsstaat in „zulässig“ und „nicht-zulässig“ aufspalten will.“

Nachdem die versprochene politische Aufklärung der grün-roten Landesregierung des Spitzeleinsatzes (oder der Spitzeleinnsätze) ausbleibt, wird nun also seit einigen Monaten auch versucht eine zumindest juristische Klärung zu verhindern. Zunächst unterzeichnete der Innenminister Reinhold Gall (SPD) im Dezember 2011 einen sog. Sperrvermerk, mit der Folge, dass die Kagenden nur geschwärzte Akten erhielten und jetzt soll ihnen also auch noch das Verfahren verwehrt werden.

Die Betroffenen wollen sich weiter gegen beides wehren und fordern zudem unverändert auch "eine Offenlegung sämtlicher Facetten des widerrechtlich durchgeführten Spitzelskandals". Derzeit läuft ein sog. "In-Camera“-Verfahren, bei dem die KlägerInnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit von einem Gericht prüfen lassen, ob denn der Sperrvermerk rechtens war, oder ob ihnen doch wenigsten ein paar lesbare Akten zustehen.

Siehe bspw. auch: