EZB darf mit Verfassungsgerichtbilligung Staatsanleihen auch von maladen Finanzinstitutionen kaufen

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EZB darf mit Verfassungsgerichtbilligung Staatsanleihen auch von maladen Finanzinstitutionen kaufen

Eine weitere Niederlage bescherte das Bundesverfassungsgericht mit dem am 22.6.16 publizierten Urteil den DM-Fans und Anti-Euro-Fanatikern.  Ihre Klagen gegen Regeirung und Parlament wegen Untätigkeit im Verhältnis zur EZB sind unzulässig (gegen Einzelmaßnahmen der EZB) bzw.  unbegründet.
Das Verfassungsgericht stützt sich auf die Auslegung des EU Gerichtshofes, der restriktive Kriterien an die Käufe der EZB im Rahmen des OMT-Programmes angelegt hatte und vom Verfassunsgericht im Rahmen des Vorlageverfahrens bemüht worden war. Hierbei krittelm die deutschen Verfassungsrichter zwar an Sachverhaltserhebung, Nach-Prüfreichweite usw. "Art und Weise richterlicher Rechtskonkretisierung begegnet aus Sicht des Senats gleichwohl gewichtigen Einwänden mit Blick auf die Erhebung des Sachverhalts, das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und die gerichtliche Kontrolle der Europäischen Zentralbank bei der Bestimmung ihres Mandates. "
Da aber im Rahmen der Identitätskontrolle zwischen wesentlichen GG Bestimmungen und auf die EU-Ebene übertragenen Hoheitsrechten nur "offensichtlichen" Verstössen Bedeutung zu komme, diese aber nicht ersichtlich sein, vielmehr Kontrollmechansimen einziehbar seien und vom EuGH auch benannt werden und vom BVerfG als leitende Rechtebestimmung aufgefasst werde, sind " Bundesregierung und Bundestag sind" (allenfalls) "aufgrund der ihnen obliegenden Integrationsverantwortung allerdings verpflichtet, eine etwaige Durchführung des OMT-Programms dauerhaft zu beobachten. Diese Beobachtungspflicht ist nicht nur darauf gerichtet, ob die oben formulierten Maßgaben eingehalten werden, sondern auch darauf, ob insbesondere aus dem Volumen und der Risikostruktur der erworbenen Anleihen, die sich auch nach ihrem Erwerb ändern kann, ein konkretes Risiko für den Bundeshaushalt erwächst."