Am 21. Oktober 2019 blockierten zahlreiche Aktivist*innen der Gruppe „Tear Down Tönnies“ die Zufahrt einer Schlachtfabrik des größten Fleischkonzerns Europas in Kellinghusen in Schleswig-Holstein. Tönnies gibt an, dass durch diese Aktion ein Schaden von knapp 40.000 Euro entstanden sei, die der Konzern jetzt zurück will. Seit Juli 2020 fordert Tönnies von einigen Aktivist*innen dieses Geld und versucht nun auch, diese Forderung gerichtlich durchzusetzen.
Tönnies hat veranlasst, dass das Verfahren gegen die Aktionsgruppe aufgesplittet wurde und es somit zahlreiche einzelne Verfahren u.a. in Kiel, Aachen, Ingolstadt, Braunschweig und Berlin gibt. Die einzelnen Gerichte werden darüber zu entscheiden haben, ob dies einen Missbrauch der Prozessordnung durch Tönnies darstellt. Mittlerweile wurde die Klage vom Konzern um eine Unterlassungsforderung ergänzt.
Dass die Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuche von Tönnies von „Tear Down Tönnies“ nicht einfach hingenommen werden ist klar, so Michaela Hund von „Tear Down Tönnies“. Der Konzern sei verantwortlich für die extreme Ausbeutung von Arbeiter*innen, die Klimakrise und Gewalt gegen Tiere. Die Gruppe fordert seit jeher einen Ausstieg aus der Tierindustrie und eine längst überfällige Agrarwende hin zu einer solidarischen und ökologischen Landwirtschaft.
Am 22. April findet um 9 Uhr eine Kundgebung mit dem Motto „Kriminell ist das System Tönnies – nicht der Widerstand dagegen“ vor dem Landgericht Kiel statt. Um 9:30 Uhr dann die öffentliche Verhandlung im Landgericht.