Fokus Südwest 14.03.2019

Fokus Südwest 14.03.2019

Beiträge:   # Können Briten in Baden-Württemberg Kommunalwahl!
# Lautstarke, von Freiburger Polizei drangsalierte Hausbesetzungsdemo
# Freiburger Wackelbau: Die UB

Nachrichten:

# Formfehler kippt Mietpreisbremse auch in Baden-Württemberg

# Uniter nicht Beobachtungsobjekt

# VW beikommt wohl eine Rechung beim Dieselskandal

# Die Bahn will langsam Geld von den S21 Partnern

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# Formfehler kippt Mietpreisbremse auch in Baden-Württemberg Nach nach den Landgerichten in Bayern, Hessen und Berlin entschied das Stuttgarter Landgericht und erklärte die Mietpreisbremse für ungültig. Formell scheiterte die baden-württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung, weil die notwendige Veröffentlichung der Begründung fehlt, warum in Bestimmten Gebieten die Verordnung gelten soll. Diese Begründung dient dem Grundrechtsschutz der Vermieter die durch die sogenannte Mietpreisbremse in der ökonomischen Nutzung iheres Eigentums eingeschränkt werden.
Damit wird die Entscheidung des Stuttgarter Amtsgerichts aus dem Oktober 2018 bestätigt. Die Entscheidung des Landgerichts ist rechtskräftig, ohne Revisionsmöglichkeit.
Bereits nach dem ersten Urteil durch das Amtsgericht hatte die Landesregierung im Dezember 2018 reagiert und angekündigt eine neue Verordung zu erlassen.
Mögliche Verstrickungen in ein rechtsextremes Netzwerk Verfassungsschützer im Zwielicht     # Uniter nicht Beobachtungsobjekt Der Zusammenschluss von aktiven und ehemaligen Angehörigen von Spezialeinheiten des Bundes und der Länder Uniter ist in Baden-Württemberg nicht Objekt der Beobachtung. Laut Innenminister Thomas Strobl (CDU) liegen dem Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich um eine Bestrebung gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung handelt.
Brisanz erhielt die Vereinigung Uniter da ein Mitarbeiter des baden-württischen Verfassungsschutz mitgegründet haben soll. Nach Presseveröffentlichungen in der TAZ und im Focus soll der Verein sich auf einen Tag x vorbereiten. Die Rede ist von rechtsextremen Strukturen, gefüllten Waffenschränken, dem Hass auf Linke und Flüchtlingen.
      # VW beikommt wohl eine Rechung beim Dieselskandal Rechtsanwalt Ralph Sauer  aus Lahr im Ortenaukreis ist ein beinharter Jurist. Zusammen mit Kollegen der anwaltlichen Spezialgesellschaft mit dem Namen RUSS Litigation Gesellschaft mbH vertritt Ralf Sauer derzeit rund 13 000 Besiter von VW-, aber auchz Seat-, Daimler-, Opel- und BMW-Fahrtzeugen. Im Februar 2019 hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt: Bei Fahrzeugen, die mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen wurden, liege ein Sachmangel im Sinne des Kaufrechts vor, und der Kunde habe einen Anspruch auf Mangelbeseitigung.
Das könnte für die Gepellten ein neues Fahrzeug oder eine Entschädigung bedeuten. „Volkswagen ist mächtig unter Druck.“ so der Anwalt. Noch diese Jahr können Eigentümer von Fahrzeugen mit Schummelsoftware gegen VW klagen oder an der Musterfeststellugnsklage sich beteiligen. Das gilt auch wenn das Fahrzeug bereits ein Software-Update erhielt.     # Die Bahn will langsam Geld von den S21 Partnern Die Kostenexplosion bei Stuttgart 21 auf 8,32 Milliarden müssen gestemmt werden. Die Partner der Bahn sollen laut Bahn für höheren Kosten mit wieteren 2,4 Milliarden Euro aufkommen. Die Summe ergibt sich aus dem Anteil von 65 Prozent am ursprünglichen Risikotopf (1,5 Milliarden), den die Partner übernommen hatten. Soweit bekannt. Die Klage wurde Ende Dezember 2016 eingereicht. Die Anwälte aller Parteien tauschten Schriftsätze aus.  Der Sachverhalt sei komplex, der Umfang des Stoffes immens, der Streitwert extrem.
Allein für Stuttgart geht es bei dem Rechtsstreit um rund 530 Millionen Euro, das entspricht etwa den Investitionsmittel eines Doppelhaushaltes. Der Anwalt der Stadt erklärte dass bis der Fall beim Bundesverwaltungsgericht landet, müsse man mit sechs bis acht Jahren rechnen. Vielleicht ist Stuttgart 21 bereits in Betrieb, bevor entschieden ist, wer zahlt.