Baden-Württemberg weitet die Mietpreisbremse auf 89 Städte und Gemeinden aus

Baden-Württemberg weitet die Mietpreisbremse auf 89 Städte und Gemeinden aus

Mit einem Beschluss des Ministerrats von Baden-Württemberg am Dienstag, dem 17. März, wird die Mietpreisbremse auf 89 Städte und Gemeinden ausgeweitet. Die neue Regelung tritt am 1. Juni in Kraft. Die bisherige Mietpreisbremse wäre dieses Jahr nach fünf Jahren ausgelaufen, wurde jedoch letztes Jahr wegen eines Formfehlers vom Landgericht schon als ungültig erklärt. Durch die Mietpreisbremse dürfen neue Mietverträge die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10 Prozent übersteigen. Neubauten und umfassende Sanierungen sind von der Mietpreisbremse nicht betroffen.

Bisher fielen 68 Gemeinden unter die Mietpreisbremse, davon fallen nun nach einem Gutachten aller Gemeinden des Landes, 31 weg und 52 neue kommen hinzu. Das Land kündigte außerdem an in den nächsten Wochen die Landesverordnungen zu Kappungsgrenzen und die Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarfsanmeldungen um weitere fünf Jahre zu verlängern. Damit sollen in den 89 Städten und Gemeinden die Bestandsmieten um nicht mehr als 15 % alle drei Jahre erhöht werden dürfen und Kündigungen wegen Eigenbedarf unterliegen einer Frist von fünf Jahren statt der allgemein geltenden drei Jahren.

Diese Maßnahmen sollen den andauernden Anstieg von Mieten weiterhin verlangsamen, weitere Maßnahmen, vor allem um mehr Wohnraum zu schaffen, seien jedoch nötig, so die Landesregierung.