Wegen der Veruntreuung von Millionen Euro öffentlicher Gelder wurde die bisher aussichtsreiche neofaschistische Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen vom Rassemblement National verurteilt. Das Gericht befand die Tochter des Gründers der Vorgängerpartei Front National Jean Marie Le Pen am 31. März anseiten von acht EuroparlamentarierInnen und zwölf AssistentInnen der Abzweigung öffentlicher Gelder für schuldig. Zahlreiche Parlaments-AssistentInnen der Partei haben über Jahre Gelder bezogen, die tatsächlich nicht der Arbeit der Parlamentarier sonder dem Aufbau der rechtsradikalen Partei dienten. Während das genaue Strafmaß zur Stunde noch nicht feststeht, ist eins sicher: Auch bei einer absehbaren Berufung wird Le Pen für fünf Jahre von künftigen Wahlen ausgeschlossen. Damit ist eine Kandidatur für 2027 vom Tisch. Als Vorsitzende der faschistischen Fraktion in der Assemblée Nationale darf sie weiterhin tagen. Marine Le Pen verließ das Gericht schweigend und wutentbrannt, noch bevor die Richterin Bénédicte de Perthuis das Urteil abschließend vorstellen konnte.
LS