Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart leitet keine Ermittlungen gegen AfD-Fraktionsmitglieder ein

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart leitet keine Ermittlungen gegen AfD-Fraktionsmitglieder ein

Hintergrund: Stadtrat Heinrich Fiechtner trat Ende November 2017 aus der AfD Partei- und Fraktion aus. Damit wurde aus einer Fraktion mit vier AfD-Mitgliedern nur noch eine Gruppe von dreien. Die Folge Geld- und Einflussverlust für die übrig gebliebenen. Um ihren Ex-Kollegen zu ermutigen Platz für einen Nachrücker zu schaffen, wurde Fiechtner gebeten sein Amt nieder zu legen. In diesem Zusammenhang erklärte Fiechtner war in einem Fall des Rückzugs aus dem Gemeinderats von einer Summe von 30 000 Euro die Rede oder einem attraktiven Beratervertrag. Heinrich Fiechtner wirft nun seiner EX-Fraktion vor im das Mandat praktisch abkaufen zu wollen. Die Strafverfolgungsbehörde erklärte nun am Donnerstag, dass kein Anfangsverdacht für eine Straftat bestehe. Für eine Bestechung eines Mandatsträgers müssen laut Gesetzeslage Vorteile bei der Wahrnehmung des Mandats versprochen oder gewährt worden sein. Bei Fiechtner geht es aber nicht um Ausübung sondern um Verzicht auf das Mandat. Bleibt Fiechtner Einzelkandidat verliert die AfD-Fraktion eben ihren Fraktionsstatus und damit Geld und Einfluss.