Genozid an den Hereros und Nama: Deutschlands „Versöhnungsabkommen“ mit Nami-bia trägt nicht zur Versöhnung mit den Opfern bei

Genozid an den Hereros und Nama: Deutschlands „Versöhnungsabkommen“ mit Nami-bia trägt nicht zur Versöhnung mit den Opfern bei

Das bundesweite Bündnis „Völkermord verjährt nicht!“ kritisiert das deutsch-namibische Regierungsabkommen zum Genozid an den Herero und Nama (1904-08) als Schritt in die falsche Richtung. Dabei verweist das Netzwerk nicht nur auf den Ausschluss von regierungsunabhängigen Opferverbänden in Namibia und von Nichtregierungsorganisationen aus Deutschland. Das Bündnis protestiert auch gegen die anhaltende Nichtanerkennung des Genozids im völkerrechtlichen Sinne und die fortdauernde Verweigerung von Reparationsleistungen durch die Bundesrepublik Deutschland.

Wie das Deutschlandradio am 14.5.2021 berichtete, steht das seit 2015 im Geheimen verhandelte Abkommen der Regierungen Deutschlands und Namibias zum Völkermord an den Herero und Nama kurz vor dem Abschluss. In den bisher veröffentlichten Presseberichten zeichnet sich ab, dass die in einer finanziellen Notlage steckende namibische Regierung, die von ihr verkündeten Ziele nicht durchsetzen konnte. Darunter eine vollumfängliche auch völkerrechtlichen Anerkennung des Genozids und eine offizielle Entschuldigung sowie Reparationsleistungen durch Deutschland bleiben aus.

Laut den bisher vorliegenden Informationen umfasst das Abkommen die Aussage, dass die Verbrechen "aus heutiger Sicht als Völkermord anzuerkennen" sind. Damit geht die Bundesregierung keinen Schritt weiter als die damalige Bundesministerin im Jahr 2004. Deutschland erkennt nach wie vor keine Wiedergutmachungspflicht an. Die Bundesregierung erklärt sich lediglich zu einer finanziellen Unterstützung von sozialen Projekten in den vom Völkermord besonders betroffenen Regionen bereit.

Das Bündnis „Völkermord verjährt nicht!“ kritisiert nicht nur die mangelnde Transparenz des Verhandlungsprozesses. Es verurteilt auch die augenscheinliche Ausnutzung der ökonomischen Notlage Namibias durch die Bundesregierung. Die von den bilateralen Gesprächen ausgeschlossenen Vertretungen der Nachfahren der damals am meisten betroffenen Bevölkerungsgruppen dürfen im Versöhnungsprozess nicht ignoriert werden