Gentest zur Migrationskontrolle

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Am Mittwoch den 21.1.2009 ist Anhörung zum Gendiagnostikgesetz der BReg. 30 Stellungsnahmen zu der angeblichen Verbesserung des Daztenschutzes und dem Schutz der persönlcihen Integrität.Weitgehend unbeachtet:
Dieser Entwurf regelt unter anderem im Paragraph 17 die gesetzliche Grundlage für DNA-Tests zur Migrationskontrolle. Hier wird festgeschrieben, was deutsche Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen bereits in einer rechtlichen Grauzone praktizieren: Sie fordern DNA-Tests ein, um Verwandtschaftsverhältnisse bei Visa- und Passanträgen zu überprüfen. Angeblich freiwillig. Deutlich wird die Zwangslage allerdings, wenn die Bundesregierung erklärt, dass sie in 41 (!) Ländern behördliche Dokumente wie Geburtsurkunden generell nicht anerkennt. --- Anlässlich der Anhörung ruft das Gen-ethische Netzwerk in Berlin zu einer Protestkundgebung auf. Susanne Schultz von diesem Netzwerk erzählt, was in dem Gesetzentwurf genau drin steht und warum es wichtig ist, sich dagegen zu wehren.

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