Gericht stellt der Bundesregierung hinsichtlich Klimaschutz ein miserables Zeugnis aus

Gericht stellt der Bundesregierung hinsichtlich Klimaschutz ein miserables Zeugnis aus

Im Bundestagswahlkampf 2021 hatte sich Olaf Scholz als Kanzler-Kandidat des Klimaschutzes präsentiert. Große Teile der deutschen Bevölkerung hatten darauf vertraut, daß den Worten auch Taten folgen würden. Doch alle drei in der Ampel-Koalition vertretenen Parteien betreiben Obstruktion, statt die noch vor zweieinhalb Jahren verkündeten Klima-Maßnahmen zu realisieren.

Selbst die ursprünglich im Klimaschutzgesetz vorgegebene Reduktion der Treibhausgase blieb ein wohlfeiles Versprechen. Mehrmals entschieden Gerichte, die Ampel-Regierung müsse die nötigen Klima-Maßnahmen beschließen, damit die Ziele auch erreicht werden. Doch stattdessen änderte die Regierung unverfroren das Klimaschutzgesetz, um weiterhin untätig bleiben zu können (Siehe unseren <a href="klimak240415.html" target=_blank>Artikel v. 15.04.24</a>.

Nun entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am gestrigen Donnerstag (16.05.), daß die Bundesregierung ein effektives Klimaschutz-Programm vorlegen muß. Die bisher beschlossenen Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die RichterInnen und gaben damit Klagen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt (Aktenzeichen OVG 11 A 22/21 und OVG 11 A 31/22).

Die Bundesregierung kann in Revision gehen und die Wirkung des Urteils damit aufschieben. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Die DUH war in den vergangenen Monaten schon einmal juristisch gegen die unterlassene Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und hatte im November 2023 einen Sieg errungen. Damals hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, daß die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muß. Doch die Bundesregierung ignoriert dieses Urteil und legte Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein, um Zeit zu schinden.

Basis für die am Donnerstag verhandelten Klagen waren wie im vergangenen November die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zudem ist im Gesetz das Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im Vorjahr waren rund 46 Prozent Minderung erreicht. Allerdings gehen 30 Prozent Minderung bereits auf die Zeit zwischen 1990 und 2000 zurück, weil nach 1990 die DDR-Altindustrie zusammenbrach und dort weitgehend von Kohle auf Gas umgestellt wurde. Die genannten 30 Prozent sind also fast ausschließlich diesen sogenannten "wallfall profits" geschuldet. Es handelt sich keineswegs um eine Veränderung, die etwa einer Umwelt-Politik zuzuschreiben wäre. Dieser Rückgang um 30 Prozent war schon um das Jahr 2000 weitgehend abgeschlossen, hat also weder etwas mit der sogenannten rot-grünen Ära der sieben Jahre von 1998 bis 2005 noch mit der 16-jährigen Merkel-Ära vor 2021 zu tun.