Gericht zweifelt Polizeiarbeit bei G20-Protesten an

Gericht zweifelt Polizeiarbeit bei G20-Protesten an

Im Prozess um die Ausschreitungen bei den G20-Protesten haben die RichterInnen Zweifel an der Arbeit der Polizei geäußert. Vier Deutsche und ein Franzose stehen derzeit in Hamburg vor Gericht, weil sie sich 2017 an Sachbeschädigungen auf der Elbchaussee beteiligt haben sollen. Auf die als Beweismittel herangezogenen Ermittlungsakten und die Aussage des Ermittlungsführers soll aber Zitat „wenig Verlass“ sein. Dies berichteten mehrere Medien unter Berufung auf Recherchen des NDR.

Mehrere ZeugInnen sollen demnach vor Gericht vehement bestritten haben, dass die Aussagen in den Polizeiakten so von ihnen getätigt wurden. Die RichterInnen sollen daraufhin beschlossen haben, sich nicht allein auf die Ermittlungsakten und die darin vermerkten Zeugenaussagen verlassen zu können. Auch die Schlussfolgerungen des Ermittlungsführers und die Interpretation der Videoaufnahmen sind den Recherchen zufolge zweifelhaft. Im Fall der Videos war laut NDR von Zitat „suggestiven Bearbeitungen“ durch die Polizei die Rede. Die Identifizierung des angeklagten französischen Staatsbürgers scheint durch die Zweifel an den Videos ebenfalls wieder unklar zu sein. Hier soll nun ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben werden.