Gesetzentwurf gegen „Feindeslisten“ gefährdet vorallem journalistische Arbeit und Antifa

Gesetzentwurf gegen „Feindeslisten“ gefährdet vorallem journalistische Arbeit und Antifa

Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht bis zu 2 Jahren Haft vor falls jemand persönliche Daten über andere verbreitet, die auf diese Weise zum Opfer eines Verbrechens werden könnten. Wenn es sich dabei um „nicht allgemein zugängliche Daten“ handelt, steigt der Strafrahmen auf bis zu 3 Jahren. Das Gesetzesvorhaben richtet sich insbesondere gegen in der rechten Szene aufgetauchte „Feindeslisten“. So hatte die rechtsradikale Organisation „Nordkreuz“ 25 000 Namen und Adressen von linken Aktivist*innen, Politiker*innen, Journalist*innen und anderen ihr politisch nicht genehmen Personen gesammelt. Die Organisation hatte auch Waffen gesammelt und für den Fall einer politischen Krise selbst Leichensäcke bestellt. Das Bundeskriminalamt wandte sich trotzdem gegen Bezeichnungen wie „Todesliste“ oder auch nur „Feindesliste“ für die Sammlung von Nordkreuz.

Der netzpolitische Blog netzpolitik.org kritisiert den Entwurf. Da es in dem Entwurf vorallem auf die Verbreitung der persönlichen Daten ankomme, würden nur konspirativ gesammelte Listen garnicht erfasst. Außerdem wären auch oder sogar insbesondere Recherchen antifaschistischer Gruppen und journalistische Arbeit betroffen. Auch die linke Abgeordnete im Thüringer Landtag Katharina König-Preuss kritisiert deshalb den Entwurf: „Er stellt in der Konsequenz keinen Schutz für Betroffene, sondern einen Angriff auf Betroffene schützende und informierende Strukturen dar,“ sagte König-Preuss gegenüber netzpolitik.org. Das Gesetz würde wohl vorallem der Antifa schaden. Drastisch drückt es der Aktionskünstler Jean Peters aus: „Manchmal frage ich mich wirklich, ob das Ministerium sich von Nazis beraten lässt“ meint Peters.