Google hat vor dem EuGH verloren, aber in gewisser Weise auch die Informationsfreiheit. (Corax)

Google hat vor dem EuGH verloren, aber in gewisser Weise auch die Informationsfreiheit. (Corax)

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Vergessen?
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Vor ca. zwei Wochen stärkte der europäische Gerichtshof die Persönlichkeitsrechte der Internetnutzer_Innen. Das Urteil des europäischen Gerichtshof löste zunächst bei Datenschützern und einigen Politikern Begeisterung aus. Wenn man aber genauer darüber nachdenkt, könnte das sogenannte "Recht auf Vergessen" problematisch zu sein. Das Google jetzt auf Antrag bestimmte Verweise löschen muss, könnte die Informationsfreiheit einschränken. Einer, der das Urteil kritisch sieht, ist der Anwalt Prof. Härting. Im Interview mit Radio Corax erklärt er zunächst, wie es überhaupt zu der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs gekommen ist.