Frankreich: Höchstes Gericht bestätigt, dass Uber-Fahrer nur scheinselbständig sind

Höchstes Gericht bestätigt, dass Uber-Fahrer nur scheinselbständig sind

In Frankreich hat das höchste Gericht einem Fahrer der Plattform "Uber" recht gegeben und festgestellt, dass er nur scheinselbständig war. Dem Urteil zufolge war die Geschäftsbeziehung des Fahrers zu Uber von Unterordnung geprägt und daher keine echte Selbständigkeit. Folglich müsse Uber seinem Fahrer einen Arbeitsvertrag unterbreiten.

Online-Plattformen wie Uber verteilen Fahrdienstaufträge an Personen, die sich zu diesem Zweck auf der Plattform registrieren.

Das höchste französische Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich um Scheinselbständigkeit handelte, unter anderem weil der Fahrer keine eigene Kundschaft entwickle, und weil er seine Preise und Dienstleistungsbedingungen nicht selbständig festlegen könne. Folglich entscheide Uber einseitig über die Geschäftsbedingungen seiner Fahrer.

Es ist das erste solche Urteil in Frankreich. Es handelt sich zwar erstmal nur um eine individuelle Klage. Doch das Urteil des höchsten französischen Gerichts könnte das Geschäftsmodell von "Uber" und anderen Online-Plattformen in Frage stellen.

(mc)