Frankreich: Höchstes Verwaltungsgericht fordert Verteidigungsminister zur Löschung von illegalen Daten in Geheimdatei auf

Höchstes Verwaltungsgericht fordert Verteidigungsminister zur Löschung von illegalen Daten in Geheimdatei auf

Das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs hat Verteidigungsminister Le Drian am vergangenen Freitag aufgefordert, Daten aus einer Geheimdatei zu löschen. Das meldete die französische Tageszeitung "Le Monde" am gestrigen Montag. Das sei eine Premiere in Frankreich.

Im konkreten Fall, der zur Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts führte, war ein Mann 2015 von einem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen und hatte seine Beschäftigung in der Luftfahrt verloren. Wie üblich in der Luftfahrt hatte es eine Sicherheitsabfrage bei den Geheimdiensten gegeben. Er hatte also daraus geschlossen, dass es in den Geheimdateien Falschinformationen über ihn geben müsse.

Tatsächlich stellte das höchste Verwaltungsgericht bei der Prüfung der Geheimdateien fest, dass die Dateien immer noch ein Gerichtsverfahren gegen ihn erwähnte, das die Staatsanwaltschaft aber schon 2013 eingestellt hatte. Ausserdem stellte das Gericht fest, dass in der Geheimdatei über den Betroffenen Daten vorkamen, die illegal gespeichert gewurden. Daraufhin forderte das Gericht, dass diese Daten gelöscht werden müssen.

Dieses Urteil wurde durch ein Geheimdienstgesetz von 2015 möglich. Vorher konnte die Justiz nicht prüfen, ob persönliche Daten illegal in Geheimdateien gespeichert werden. Es sei denn, der Staat hob die Geheimnisstufe der Datei auf.

Trotzdem wies "Le Monde" auf Mängel der Justiz und der Datenschutzbehörden in diesem konkreten Fall hin. So habe die französische Datenschutzbehörde zwar Zugang zur Datei gehabt, doch sie habe weder die Macht gehabt, die Löschung der illegalen Daten zu fordern, noch den Betroffenen über diese illegalen Daten und deren Inhalt zu informieren. Auch die Parteien im Gerichtsverfahren seien nicht gleichberechtigt gewesen. So hätten die RichterInnen zwar Zugang zu den Geheimdateien gehabt, doch diese Informationen seien in den Verfahrensunterlagen nicht eingeflossen.