Menschenunwürdige Haftbedingungen: Haftrichter wegen Verletzung rechtlichen Gehörs, Willkürverbot und Rechtschutzgleichheit von BVerfG gesackt

Haftrichter wegen Verletzung rechtlichen Gehörs, Willkürverbot und Rechtschutzgleichheit von BVerfG gesackt

Das Bundesverfassunggericht muss sich immer wieder mit den Entscheidungen der Strafvollzugsjustiz in Sachen unwürdiger Haftbedingungen befassen. In zwei Beschlüssen der 2. Kammer des BVerfG wurden Beshlüsse aufgehoben und an die Landgerichte zurückverwiesen.

In dem einen Fall wurde der Beschwerdeführer durch die erstinstanzliche Abweisung einer Amtshaftungsklage mit anschließender Anhörungsrüge in seinem Recht auf rechtliches Gehör und in der Gewährleistung des allgemeinen Willkürverbots verletzt, weil aus der Entscheidung des Fachgerichts und ihren Begleitumständen nicht deutlich wurde, ob sich der Richter selbst hinreichend mit dem Vorbringen und den aufgeworfenen Rechtsfragen befasst hat. In dem anderen Fall wurde der Beschwerdeführer durch die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags für eine Amtshaftungsklage in seinem Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit verletzt, indem eine für die Beurteilung des Begehrens des Beschwerdeführers maßgebliche Rechtsfrage in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert wurde. In beiden Fällen wurde die Sache an das Landgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Quellehttps://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-008.html