Wie zu erwarten war, hat die Karlsruher Staatsanwaltschaft nur einen Tag nach dem Freispruch für RDL Redakteur Fabian Kienert das Rechtsmittel der Revision gegen das Urteil des Karlsruher Landgerichts eingelegt. Ob, wie es in den meisten Fällen wohl üblich ist, die Staatsanwaltschaft die Revision nach der schriftlichen Urteilsbegründung zurückzieht oder tatsächlich noch mehr Steuergelder für den Kampf gegen die Pressefreiheit verheizt, ist offen. Für die Prüfung der Revision wäre der Bundesgerichtshof (BGH) zuständig. Hätte die Staatsanwaltschaft mit einer etwaigen Revision Erfolg, würde der Fall vom BGH erneut an das Karlsruher Landgericht zurückverwiesen, wo dann erneut, allerdings an einer anderen Kammer, eine Verhandlung stattfinden würde.
(FK in eigener Sache)