Der Freispruch von RDL-Redakteur Fabian Kienert vom Vorwurf der Unterstützung der verbotenen Vereinigung Indymedia Linksunten durch das Karlsruher Landgericht ist endlich rechtskräftig. Auch einen Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils an die Karlsruher Staatsanwaltschaft ging beim Landgericht keine Begründung für die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision ein. Mit Beschluss vom 23. September hat das Landgericht die Revision deshalb als unzulässig verworfen.
"Ich bin froh, dass der Freispruch rechtskräftig geworden ist. Dass die Revision der Staatsanwalt allerdings verworfen wurde, weil die Frist zur Begründung der Revision nicht eingehalten wurde, setzt ein letztes Ausrufezeichen hinter eine insgesamt irritierende Verfahrensführung der Staatsanwaltschaft", erklärt Strafverteidigerin Angela Furmaniak. Normalerweise begründet eine Staatsanwaltschaft entweder eine Revision oder zieht sie zurück.
„Ich bin erleichtert, dass dieses Verfahren nun endlich beendet ist, auch wenn die Verunsicherung, die durch die Hausdurchsuchung verursacht wurde, bleibt“, erklärt Fabian Kienert.
"Besser spät als nie: Bei der Staatsanwaltschaft ist offenbar endlich Vernunft eingekehrt. Eigentlich hätte dieses Verfahren nie eröffnet werden dürfen", erklärt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Radio Dreyeckland in diesem Kampf um die Pressefreiheit von Anfang an unterstützt hat und auch noch weiter unterstützen wird. Weiterhin ist die Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung der Wohnung von Fabian Kienert beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig.
"Wir bleiben dran: Mit der bereits eingelegten Verfassungsbeschwerde wollen wir auch klären lassen, dass die Hausdurchsuchung die Presse- und Rundfunkfreiheit verletzt hat,“ sagt David Werdermann.
Radio Dreyeckland fordert nun eine schnelle und transparente Löschung aller in diesem Fall erhobenen Daten, die Vernichtung sämtlicher „Objektordner“ der Polizei über Radio Dreyeckland und politische Konsequenzen aus dem Kampf der Staatsanwaltschaft gegen die Grundrechte.
Radio Dreyeckland, 25.09.2024