Landgericht Karlsruhe: Freispruch für RDL Redakteur als Etappensieg für die Pressefreiheit

Freispruch für RDL Redakteur als Etappensieg für die Pressefreiheit

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Polizei und Karlsruher Staatsanwaltschaft in den RDL Räumen am 17.01.2023
Landgericht spricht RDL-Redakteur frei
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Am heutigen 6. Juni wurde RDL Redakteur Fabian Kienert durch das Karlsruher Landgericht vom Vorwurf der Unterstützung der verbotenen Vereinigung Indymedia Linksunten freigesprochen. In der mündlichen Urteilsbegründung verwies das Landgericht darauf, dass die Existenz der Archivseite nicht die Fortexistenz der verbotenen Vereinigung beweise, es gebe elementare Unterschiede. Zudem, presserechtlich besonders relevant, stellte das Gericht fest, dass der Artikel, der zur Hausdurchsuchung geführt hatte, und die Verlinkung auf die Archivseite von Indymedia Linksunten keine Unterstützung für die Weiterbetätigung der verbotenen Vereinigung darstellen. „Ein kritischer Journalist muss Verbote kritisieren dürfen“, erklärte der vorsitzende Richter.

„Ich bin erleichtert, dass der Prozess nach neun Prozesstagen, an denen ich nicht meiner journalistischen Arbeit nachgehen konnte, endlich vorbei ist.“ erklärt Fabian Kienert. In ihrem Plädoyer hat die Karlsruher Staatsanwaltschaft allerdings bereits anklingen lassen in Revision gehen zu wollen. „Ich hoffe, dass nach dem Freispruch auch von der Landesregierung das Signal in Richtung Staatsanwaltschaft gesendet wird, dass nicht noch mehr Steuergelder für den Kampf gegen die Pressefreiheit ausgegeben werden sollten.“ sagt Fabian Kienert dazu.

Die Verteidigerin Angela Furmaniak zeigt sich ebenfalls erfreut über den Ausgang des Prozesses. Sie stellt allerdings fest, dass das gesamte Verfahren einen erheblichen Flurschaden hinterlassen hat: „Die Strafverfolgung meines Mandanten hat zu einer großen Verunsicherung bei vielen Journalist:innen geführt. In diesem Sinne muss das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als Angriff auf die Pressefreiheit bezeichnet werden.“

„Das heutige Urteil ist nicht nur für Radio Dreyeckland ein großer Erfolg, sondern für den Online-Journalismus und die freie Presse insgesamt. Das Landgericht hat klargestellt, dass bei der Strafverfolgung von Journalist*innen immer die hohe Hürde der grundrechtlich geschützten Pressefreiheit zu beachten ist. Das gilt insbesondere auch, wenn in journalistischen Beiträgen fremde Inhalte verlinkt werden. Auch eine kritische Berichterstattung über Vereinsverbote ist nicht strafbar. Eines muss aber auch gesagt werden: Dieses Strafverfahren hätte nie eingeleitet werden dürfen!“, erklärt David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Radio Dreyeckland in diesem Fall unterstützt, insbesondere bei der Verfassungsbeschwerde, die die Unrechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung bei Fabian Kienert feststellen soll.

 

Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft vermittelte den Eindruck, dass die Pressefreiheit ihrer Auffassung nach, für ein Medium wie Radio Dreyeckland, das vielfach das Verbot von Indymedia Linksunten über den Umweg des Vereinsrecht kritisiert hat, nicht gilt.

Dazu erklärt Kurt-Michael Menzel, Geschäftsführer von Radio Dreyeckland:

„Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ihren Kampf für die Einschränkung der Pressefreiheit von linken Medien fortsetzen wird. Insofern besteht bis zu einer etwaigen Revisions-Entscheidung die seit Anfang 2023 etablierte staatliche Kontrolle über Redaktionsdaten von Radio Dreyeckland fort.“

Radio Dreyeckland fordert eine transparente Löschung aller in diesem Fall erhobenen Daten, die Vernichtung sämtlicher „Objektordner“ der Polizei über Radio Dreyeckland und politische Konsequenzen aus dem Kampf der Staatsanwaltschaft gegen die Grundrechte.

 

Wir werden uns auch in Zukunft nicht einschüchtern lassen und offensiv für die Pressefreiheit streiten.

 

Radio Dreyeckland, 06.06.2024