Bundesgerichtshof verhandelt Rickenbach-Mord: Schwester von Mahdi ben Nacer erkämpft mündliche Verhandlung am BGH

Schwester von Mahdi ben Nacer erkämpft mündliche Verhandlung am BGH

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Foto von Gedenkkundgebung an Mahdi ben Nacer. Sein Foto umringt von Kerzen
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Thomas

In Karlsruhe wird am 16. Dezember der Bundesgerichtshof im Rahmen einer mündlichen Verhandlung das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen im Fall des getöteten Tunesiers Mahdi ben Nacer von vor rund einem Jahr prüfen: Damals verurteilte das Landgericht Patrick E. nach einem Deal zu sechs Jahren und zehn Monaten wegen Totschlags. RDL hatte ausführlich berichtet.

Was war geschehen: Am 23.12.2023 schoss Patrick E. aus Maulburg Mahdi ben Nacer erst in den Kopf und zerteilte anschließend dessen Leichnam, den er in den Rhein warf.

Der Prozess vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen war von Eigentümlichkeiten geprägt: Der Vorsitzende lamentierte über die kritische Berichterstattung, unter anderem der Badischen Zeitung. Zudem wurde die rechte Haltung des Angeklagten wahlweise negiert oder ausgeblendet. Und es wurde gedealt, dass es nur so krachte: Gegen ein schnelles Geständnis wurde ein für den Angeklagten sehr günstiges Urteil zugesagt.

Am Ende blieb es der Schwester des Opfers überlassen, eine Nachprüfung des Urteils zu beantragen, denn die Staatsanwaltschaft hatte fleißig mitgedealt und kein Interesse an einer Überprüfung durch den Bundesgerichtshof. Es war also die Schwester bzw. deren anwaltliche Vertretung, die nun erstritten hat, dass der Bundesgerichtshof prüfen wird, ob das Landgericht vielleicht doch zu Unrecht das Vorliegen eines Mordes verneint hat. Es wird also nicht um die Frage gehen, ob das Strafmaß zu gering ausgefallen ist – derartiges kann die Nebenklage nicht beanstanden –, sondern ausschließlich um die rechtliche Frage, ob nicht doch womöglich ein Mord vorliegt. Sollte der BGH entscheiden, dass das Landgericht diese Frage nicht ausreichend geprüft hat, würde der Fall an das dortige Gericht zur neuen Verhandlung zurückverwiesen werden.

Radio Dreyeckland wird den Prozess in Karlsruhe beobachten und berichten.

Die mündliche Verhandlung des BGH findet am 16.12.2025 ab 11:30 Uhr statt. Der Prozesstermin ist öffentlich, allerdings muss aber am Eingang ein Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden.

In Erinnerung an Mahdis Tod, fand im Dezember 2024 zu dessen einjährigem Todestag eine Gedenkveranstaltung statt.

Die Organisation CLAIM nahm den den Umgang mit Mahdi ben Nacer in ihr "Zivilgesellschaftliches Lagebild antimuslimischer Rassismus 2024" als Beispiel für einen ebensolchen Rassimus auf. CLAIM setzte sich in diesem Bericht (als PDF hier) auch mit der fragwürdigen Begründung des Landgerichts Waldshut-Tiengen auseinander, den Tatbestand des Mordes zu verneinen.

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Wir haben mit RDL-Gerichtskorrespondent Thomas über die anstehende Prüfung des Urteils am BGH gesprochen: