Am Donnerstag, den 18. Dezember fand in Freiburg eine Gedenkkundgebung für Mahdi ben Nacer statt. In der Einladung hieß es: „Mahdi ben Nacer wurde 38 Jahre alt. Im Jahr 2011 floh Mahdi nach Deutschland, um sich und seiner Familie eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Stattdessen lebte er unter prekären Bedingungen in einer verlassenen Unterkunft an einem Waldrand in Rickenbach (Schwarzwald). Aufgrund seines Aufenthaltsstatus bekam er nie eine Arbeitserlaubnis, obwohl er gerne als Kfz-Mechaniker gearbeitet hätte. Mahdi hielt regelmäßigen Kontakt zu seinen vier Geschwistern und seinen Eltern; er vermisste seine Familie und vor allem seine Mutter.
Am 23.12.2023 beschloss ein weißer deutscher Mann, Mahdi's Leben zu beenden. Der Täter, ein Rassist und christlicher Fundamentalist wurde am 18.11.2024 wegen Totschlags zu 6 Jahren und 10 Monate Haft verurteilt. Ein rassistisches Tatmotiv konnte oder wollte der Richter nicht feststellen.“ Am 16.12. verhandelte nun der Bundesgerichtshof die Revision der Schwester von Mahdi ben Nacer, Zouleikha ben Nacer. Geprüft wird, ob zurecht nicht wegen Mord verurteilt worden ist. Der Hamburger Rechtsanwalt Gericke vertrat am BGH die Nebenklage und warf dem Landgericht Waldhut-Tiengen gravierende Rechtsfehler vor. In Karlsruhe zeigte sich eine ungewöhnliche Allianz, denn auch die Bundesanwaltschaft hält das Urteil für angreifbar. Der Hamburger Rechtsanwalt Carsten Gericke beantragte im Falle der Aufhebung des Urteils die Sache an ein anders Landgericht (und nicht nach Waldshut-Tiengen) zu verweisen. Dem schloss sich die Bundesanwaltschaft an. Die Urteilsverkündung ist für Dienstag, den 13.01.2026, um 10:00 Uhr angekündigt. Hört im Folgenden eine Collage von der Gedenkkungebung für Mahdi ben Nacer:

