Am heutigen Mittwoch wurde vor dem BGH in Karlsruhe mündlich die Revision der Schwester von Mahdi Ben Nacer verhandelt. Mahdi wurde 2023 getötet. Der Täter Patrick E. wurde ein Jahr später vom Landgericht Waldshut-Tiengen nach einem fragwürdigen Deal zu sechs Jahren und zehn Monaten wegen Totschlags verurteilt, Mord liege nicht vor. Patrick E. hatte die Leiche zerstückelte und in den Rhein geworfen. Über der Hundehütte von E. stand „Wolfsschanze“, über seinem Carport„Deutsches Schutzgebiet“. Bei der Arbeit war er wegen der Aussage „ein richtiger Deutscher kauft nicht bei Juden“ abgemahnt worden. Auch NS-Literatur war bei ihm gefunden worden.
Der Hamburger Rechtsanwalt Gehrecke vertrat eine der Schwestern von Mahdi vor dem BGH und legte in seinem Plädoyer dar, weshalb das Landgericht zu Unrecht einen Mord abgelehnt habe. Zudem beantragte er, im Falle der Aufhebung des Urteils die Sache an ein anders Landgericht (und nicht nach Waldshut-Tiengen) zu verweisen. Dem schloss sich die Bundesanwaltschaft vollumfänglich an.
Die Urteilsverkündung ist für den 13.01.2026 angekündigt. RDL wird noch ausführlich über die Verhandlung am BGH berichten.
Am Donnerstag (18.12.) findet in Freiburg am Platz der alten Synagoge um 17 Uhr eine Gedenkkundgebung statt.

