Mahdi ben Nacer: Neuauflage des Mordprozesse: Prozess beginnt voraussichtlich in der zweiten Septemberhälfte!

Prozess beginnt voraussichtlich in der zweiten Septemberhälfte!

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Gruppe mit Justice For Mahdi Transparent vor dem BGH in Karlsruhe
Gruppe mit Justice For Mahdi Transparent vor dem BGH in Karlsruhe am 16.12.2025
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Thomas (RDL)

Am 23.12.2023 starb im südbadischen Rickenbach Mahdi ben Nacer. Erschossen und danach in Teile zerstückelt. Der Täter wurde nach einem schmutzigen Deal zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft wegen Totschlags zu sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Zouleika Ben Nacer, die Schwester, erzielte vor dem Bundesgerichtshof im Januar dieses Jahres einen Erfolg: Das Urteil wurde aufgehoben.

In seinem schriftlichen Urteil bemängelte der Bundesgerichtshof, dass das Landgericht Waldshut-Tiengen das „Vorliegen des Mordmerkmals der Heimtücke nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen“ habe. Das Gericht hätte genauer prüfen müssen, ob Mahdi Ben Nacer in dem Moment, als er erschossen wurde, arg- und wehrlos war.

Zudem müsse sich das Schwurgericht in der nächsten Verhandlung „auch erneut mit der Frage befassen, ob eine Tötung aus niedrigen Beweggründen gegeben ist“. Anlass für diesen Hinweis ist der Umstand, dass bei dem Angeklagten zahlreiche Belege für eine rechtsradikale bzw. rechtsextreme Gesinnung gefunden wurden. Allerdings hat der Bundesgerichtshof davon abgesehen, seine Kolleg:innen der 1. Instanz in irgendeiner Art und Weise für die unzureichende Prüfung dieses Mordmerkmals zu rügen.

Wie nun eine Anfrage von Radio Dreyeckland beim Pressesprecher des Landgerichts Waldshut-Tiengen, Vizepräsident Daun, ergeben hat, ist der Beginn der Neuauflage des Prozesses für die zweite Septemberhälfte angedacht. Allerdings seien die konkreten Termine noch nicht gerichtlich verfügt worden.

Den Prozess wird zwar die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen führen. Allerdings macht das Landgericht nach Mitteilung von Vizepräsident Daun von der Möglichkeit Gebrauch, die Hauptverhandlung selbst an einem anderen Ort durchzuführen, nämlich in Freiburg, im Prozessgebäude „Heinrich-von-Stephan-Straße 3“.

Radio Dreyeckland wird weiter berichten.

(tmf)