Das Hamburger Landgericht hat ein gemischtes Urteil über das Schmähgedicht Jan Böhmermanns gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gefällt. Es wurde gerichtlich festgestellt, dass es sich um eine Satire gehandelt hat. Das wissen wir also nun genau. Beanstandet wurden aber Passagen mit sexuellem Bezug. Dagegen darf man in Deutschland sagen:
"Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident"
ebenfalls erlaubt:
"Er ist der Mann der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt".
Ob diese Zeile auch ohne die Gummimaske geht, war zunächst nicht zu erfahren.
Erdogans Anwalt Hubertus von Sprenger freute sich trotzdem über das Urteil.
Böhmermanns Anwalt mit dem treffenden Namen Christian Schertz, erwägt hingegen Rechtsmittel einzulegen. Das Gedicht sei ein ganzes und außerdem hätte das Gericht den Kontext der Sendung nicht genügend berücksichtigt. Böhmermann hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nun zeige, was nicht gehe und sich Applaus nach dem Gedicht verbeten.
Außer dem Hamburger Verfahren ist noch ein Verfahren in Mainz wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes anhängig. Dieses war erst durch eine ausdrückliche Erlaubnis der Bundesregierung möglich geworden.