Erdogan stellt Strafantrag gegen Böhmermann

Erdogan stellt Strafantrag gegen Böhmermann

Bei der Mainzer Staatsanwaltschaft ist ein Strafantrag gegen den Satiriker Jan Böhmermann eingegangen. Er wurde von den Anwälten des türkischen Präsidenten Tayyip Erdogan gestellt. Dabei berufen sich Erdogans Anwälte aber nicht wie vielfach erwartet auf den umstrittenen Paragraphen 103 des Strafgesetzbuches „Beleidigung eines ausländischen Staatschefs“. Der nach einem häufigen Antragsteller auch als „Schah-Paragraph“ bekannte Paragraph würde eine Einwilligung der deutschen Bundesregierung erforderlich machen. Stattdessen setzen Erdogans Juristen auf den Paragraphen 185 „Beleidigung“. Damit ist Einwilligung der Bundesregierung erforderlich.

 

Außerdem fordern Erdogans Anwälte von Böhmermann eine schriftliche Unterlassungserklärung. Bis Mittwoch soll er erklären, dass er seine „Beschimpfungen und Beleidigungen“ nicht wiederholen werde.

 

Erdogans Sprecher Ibrahim Kalin sagte zu dem Fall Böhmermann: „Attacken, die Beleidigungen und unanständige Ausdrücke beinhalten, um auf einen Präsidenten eines Landes und ein ganzes Volk zu zielen, haben keinen Bezug zu Meinungs- oder Pressefreiheit.“ Man werde das Vorgehen der deutschen Justiz „sehr genau beobachten“.

 

Böhmermann hatte in seinem Schmähgedicht Erdogan ziemlich unflätig beschimpft, nachdem sich dieser über ein spöttisches Video der ARD beschwert hatte. Böhmermann sagte vor und nach dem Vortrag, er wolle damit nur zeigen, was die Satire nicht darf.