Journalisten und Presseorganisationen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen umstrittenen Paragraphen über die rechtswidrige Weitergabe von Daten

Journalisten und Presseorganisationen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen umstrittenen Paragraphen über die rechtswidrige Weitergabe von Daten

Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte klagen mit Journalisten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen einen neuen Gesetzesparagraphen, der die rechtswidrige Weitergabe von Daten bestraft. Laut dem Blog "Netzpolitik" reichten sie die Verfassungsbeschwerde bereits im Dezember ein.

Die Beschwerde richtet sich gegen den Paragraphen im neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das seit Ende 2015 in Kraft ist. Der Paragraph sieht Haft oder Geldstrafen für Personen vor, die nicht-öffentliche Daten rechtswidrig erlangen oder verbreiten.

Laut Netzpolitik wolle der Gesetzgeber mit diesem Paragraphen vor allem gegen den illegalen Handel mit Nutzerdaten oder Kreditkartendaten vorgehen. Allerdings kritisieren die Kläger, dass der Paragraph so geschrieben sei, dass er auch die Pressefreiheit bedrohe. So könnten sich auch Journalisten und ihre Quellen strafbar machen, wenn sie Informationen veröffentlichen, die sie zwar rechtswidrig erlangten, aber von öffentlichem Interesse sind, etwa bei sogenannten Leaks. Der Paragraph gebe den Behörden die Möglichkeit, Redaktionen durchzusuchen und Material zu beschlagnahmen. Laut Netzpolitik beschränke dieser Paragraph die Pressefreiheit bereits vor der eigentlichen Strafverfolgung. Denn Quellen würden bereits aus Angst vor Strafverfolgung aufhören, Informationen an Redaktionen weiterzugeben.

mc