Herrn Ratzingers (Pastoral-) Visite: Immer noch keine rechtmittelfähigen Allgemeinverfügungen

Um dem Staatschef des (Mini-) Vatikanstaat, Herrn Ratzinger, eine Fahrt auf der ehemaligen Paradestrecke von Kaiser und "Führer" mittels Papamobil zu ermöglichen und den gesamten Münsterplatz nur für geladene Gäste zu reservieren sowie für die Allgemeinheit zu sperren, bedarf sowohl für den 24.9. wie auch 25.9. - am Flugplatz und den Weg dahin - einer (oder zwei) in die Freiheit von 10.000 Freiburgerinnen eingreifenden Allgemeinverfügung.
Diese regeln auch eine Auto- und Fahrradbenutzungsverbot, die Ausweisung von sogannnten gelben und roten Zonen, in die teilweise nur unter Vorweisen von Ausweisen Zutritt gestattet ist.
Ausserdem soll neben dem Betretensverbot des Münsterplatzes für die Allgemeinheit am Münsterplatz auch die Benutzung von Wohnungen wie Geschäften untersagt werden.
So die allgemeinen Ankündigungen von Stadt Erzdiözese und Polizei seit Monaten.
Statt nun zügig die seit Monaten geplanten, reaktionären Eingriffe in die Grundrechte von 1000enden Freiburgerinnen, die in hohen Masse über die beträchtlichen Einschränkungen beim Staatsbesuch von Niklos Sarkozy hinausreichen, mitttels eines rechtmittelfähigen Verwaltungsaktes zu erlassen, spielt die zuständige Behörde unter dem Amtschef Rubsamen und in unmittelbarer politischer Verantwortung des EBM O.Neideck (CDU) mal wieder auf Zeit.

Wie die Stadtverwaltung auf Nachfragen von RDL nach über 2 Wochen (!) am Montag, 5.9.11 bekannt gab, sind diese Verwaltungsakte immer noch "in Vorbereitung" - weniger als drei Wochen vor dem Ereignis.

Herrn Ratzingers (Pastoral-) Visite: Immer noch keine rechtmittelfähigen Allgemeinverfügungen

Um dem Staatschef des (Mini-) Vatikanstaat, Herrn Ratzinger, eine Fahrt auf der ehemaligen Paradestrecke von Kaiser und "Führer" mittels Papamobil zu ermöglichen und den gesamten Münsterplatz nur für geladene Gäste zu reservieren sowie für die Allgemeinheit zu sperren, bedarf sowohl für den 24.9. wie auch 25.9. - am Flugplatz und den Weg dahin - einer (oder zwei) in die Freiheit von 10.000 Freiburgerinnen eingreifenden Allgemeinverfügung.
Diese regeln auch eine Auto- und Fahrradbenutzungsverbot, die Ausweisung von sogannnten gelben und roten Zonen, in die teilweise nur unter Vorweisen von Ausweisen Zutritt gestattet ist.
Ausserdem soll neben dem Betretensverbot des Münsterplatzes für die Allgemeinheit am Münsterplatz auch die Benutzung von Wohnungen wie Geschäften untersagt werden.
So die allgemeinen Ankündigungen von Stadt Erzdiözese und Polizei seit Monaten.
Statt nun zügig die seit Monaten geplanten, reaktionären Eingriffe in die Grundrechte von 1000enden Freiburgerinnen, die in hohen Masse über die beträchtlichen Einschränkungen beim Staatsbesuch von Niklos Sarkozy hinausreichen, mitttels eines rechtmittelfähigen Verwaltungsaktes zu erlassen, spielt die zuständige Behörde unter dem Amtschef Rubsamen und in unmittelbarer politischer Verantwortung des EBM O.Neideck (CDU) mal wieder auf Zeit.

Wie die Stadtverwaltung auf Nachfragen von RDL nach über 2 Wochen (!) am Montag, 5.9.11 bekannt gab, sind diese Verwaltungsakte immer noch "in Vorbereitung" - weniger als drei Wochen vor dem Ereignis.

Offensichtlch soll das reaktionäre, grundrechtsfeindliche Treiben durch eine "last minute" Verfügung abgedeckt werden, die vom zum Staatsbesuch am 22.9. nach Berlin anreisenden Bundesverfassungsgericht nicht mehr nachprüfbar ist. (Das VG Freiburg mit seiner bekannten Stadt- wie Polizeihörigkeit fällt ja bekanntlich als Rechtsschutzinstanz faktisch aus)
Das grünschwarze Bürgermeisteramt unterstreicht so erneut seine tiefe Abscheu gegenüber den Grundrechten der Freiburger Einwohnerinnen, die ihre Meinungen entgegen denen der Stadtoberen beim Deutsch-Französischen Gipfel im Dezember 2010 auch gewitzt zum Ausdruck brachten.
Kein Wunder also, daß der Leiter des OB-Büros Kommunikation & Intern Kontakte ;Walter Preker, einen Zusammenhang zwischen den notwendigen Erlassen zur Grundrechtsbeschränkung durch das Amt für öffentliche Ordnung und der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen des GUT als zuständiger unterer Verkehrsbehörde mit Händen und Füssen und den Worten zu verschleiern sucht " die Ausnahnehmigungen (des GuT auf Basis der STVO) haben damit nichts zu tun". Ohne Einschränkungen mit Fahr- und Betretensverboten bedarf es natürlich keiner "Ausnahmegenehmigung" von eben diesen Verboten.
"Insoweit habe Sie hier etwas durcheinander gebracht " Herr Preker, Stimme des OB.

PS: Eine Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich gegenüber Vielzahl von Menschen richtet (Wie z.B. auch ein Verkehrsschild).
Selbstverständlich kann sie genauso wie jeder andere Verwaltungsakt der (Grund-)rechte eingreift, überprüft werden.
Erst recht , wenn sie auf Generalklauseln wie die §§ 1 und PolG gestützt werden. Auch der allgemeine Verfassungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit (Erforderlich, geeignet und nicht unverhältnismässig im engeren Sine ) muss nachprüfbar sein.
Die beharrliche ,um nicht zu sagen notorische Weigerung des grünschwarzen Bürgermeisteramtes rechtzeitig einen Erlass auszufertigen, der einer rechtlichen Überprüfung zugänglich ist, verkürzt ganz allgemein den verfasssungsgemäss gebotenen Grundrechtsschutz.
Typisch für das Duo Salomon- Neideck !

kmm (5.9.11)

Nachtrag: nach Angaben der Bundesregierung handelt es um eine "apostolische Reise" mit überwiegend pastoralen Teil. Die Staatsvisite endet demnach bereits in Berlin.
Insofern ist es im hohen Masse fraglich, ob für den leader einer religiösen Minderheit als der Ratzinger nach Freiburg kommt, derart weite Eingriffe mit stundenlangen Freiheitsbeschänkungen wie am 24./5 9. 11 für die Fahrt am 24.9. ( wie auch zum Messegelände am 25.9. )und seine Rede auf dem Münsterplatz auch nur ansatzweise rechtfertigbar sind.