Hoteliers Koalition und Stadt mit diametral anderer Urteils-Bewertung

Hoteliers Koalition und Stadt mit diametral anderer Urteils-Bewertung

Während sich die Freunde der notleidenden Freiburger Hotelerie (CDU,FDP,FW) weiterhin in ihrer Verhinderung der (Privat-)Übernachtungsabgabe durch das OVG Münster bestätigt sehen, werden Sie aber zunehmend veranlasst, die Kritik auf die angeblichen Bürokratiekosten zu verlegen.
Demgegenüber sieht das städtische Rechtsamt sich eher durch die seit Montag Abend vorliegende Urteilsbegründung des OVG Münster bestätigt. Das Gericht hätte die methodische Frage , ob die Hoteliers zu einer Steuerentrichtungspflicht herangezogen werden können, obwohl sie nicht Einfluss auf die Frage hätten, ob der Gast privat oder beruflich übernachte, sehr wohl bejaht. Zugleich aber mit dem gleichen Argument verneint, dass die Betriebe Steuerschuldner sein - dies bleibe der Gast.
Diese juristische Feinheit, die letzlich das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, wenn nicht - angesichts der kommerziellen Macht des Beherbergunsggewerbes- ggf. das Bundesverfassungsgericht, steht zwar so fein nicht in der Freiburger Satzung und das Bügermeisteramt schweigt zur Anpassung der Formulierung.
Anlass genug, für die bürgerliche Hotelkoalition die Klagepauke zu schlagen. Diese Koalition, die zugleich ja noch einen KOD Kommunalen Ordnungsdienst gegen die lärmenden Auswüchse der Freiburger Innenstadt Event Trimmerei verlangt, der selbstverständlich nicht von den gewerblichen Profiteuren, sondern mal wieder von der Allgemeinheit zu tragen ist -zusätzlich zu den Minimum 6 Mio.€ Defizit in der Tourismusförderung allein bei der FWTM ! - stimmen jetzt die zweite (Wahl-)Krakeelmelodie für das gepeinigte Beherbergungsgewerbe an: "Bürokratiemonster .. bedroht Gastlichkeit". Wie durchsichtig.
(kmm)