Wegen der Verbindung mit der politischen Zielsetzung deutsche Staatsbürger mit Zuwanderungsgeschichte zu Staatsbürger 2. Klasse zu machen, wie auch der systematischen Verbindungen von politischen Zielsetzungen mit diskriminierenden Ässerungen gegen Ausländern und Muslimen kann die AfD vom Inlandsgeheimdienst als "verfassungswidriges Verdachtsobjekt" geführt werden. Das galt auch für den Flügel wie es für die Jugendorganisation JA gilt.
Der Rassismus kann also bekämpft werden.
In nicht vergleichbarer Dichte sieht "Nach Auffassung des Senats liegen bei der AfD darüber hinaus Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen vor, wenn auch nicht in der Häufigkeit und Dichte
wie vom Bundesamt angenommen." Na das kann ja noch heiter werden.
Allerdings ließ das OVG Münster auch keine Revision gegen die drei Urteile, sondern nur Nichtzulassungs-Beschwerden zu.
Wann die Eilanträge gegen die Höherstufung von JA zu "gesichert Extremistisch" entscheiden werden, ist offen. (kmm)
Aktenzeichen des Verdachtsfälle Verfahren: 5 A 1216/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 207/20), 5 A 1217/22
(I. Instanz: VG Köln 13 K 208/20), 5 A 1218/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 326/21)
PM DokumentOVG Münster zu AfD.pdf