Eindeutige Abfuhr für Volksverhetzer U. Pastörs (NPD) vor Europäischen Menschenrechtsgerichtshof: Shoa-Leugnung kann sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen!

Shoa-Leugnung kann sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen!

Mit einer am 3.10.2019 publizierten Entscheidung haben sieben Richterinnen und Richter des EMR-Gerichtshof in Straßburg einstimmig entschieden, daß die unter Alt- und Neufaschos systematisch betriebene Holocaust-Legnung nicht dem Schutz der Meinungfreiheit unterliegt. 

Pastörs hatte versucht strafrechtliche  Verurteilungen (2014) seiner Holocaust-Leugnung in einer Rede im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern 2010 unter Berufung seines Grundrechts auf Meinungsfreiheit aufheben zu lassen.

Knapp war nur die auch zur Entscheidung aufgerufene Frage, ob der Grundsatz des fairen Verfahrens durch die eheliche Verbindung von Richtern der 1. Instanz mit der der 2.Instanz und damit mutmasslicher Befangenheit verletzt sei.
Hier entscheiden sich die Urteilenden des Europäischen Gerichtshof  für Menschenrechte mit vier gegen drei Stimmen von Richter*innen aus Bulgarien, Frankreich und Litauen dafür, das der Grundsatz noch gewahrt sei.
Es bleibt nun Aufgabe sämtlicher Behörden wie öffentlichen Einrichtungen und Medien dies Urteil auch konsequent gegen das Netzwerk der die Shoa leugnenden Personen wie Institutionen auch wirklich konsequent durchzusetzen !

(kmm)

PDF icon CASE OF PAST_RS v. GERMANY.pdf