EU-Kommission pocht auf Unabhängigkeit polnischer Gerichte

EU-Kommission pocht auf Unabhängigkeit polnischer Gerichte

Die noch von Jean-Claude Juncker geführte EU-Kommission hat der polnischen Regierung zwei Monate Zeit gegeben, um einen Erlass über Disziplinarverfahren gegen polnische RichterInnen zurückzunehmen. Andernfalls will die Kommission über die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) entscheiden. Damit täte die Kommission genau das, was nach Ansicht der religiös-konservativen polnischen Regierung polnische RichterInnen nicht tun sollen. Die Regierung droht nämlich den RichterInnen mit Disziplinarverfahren, falls sie in laufenden Verfahren ein Guutachten des EuGH einholen. Nach den EU-Verträgen haben die RichterInnen der Mitgliedsstaaten genau dieses Recht. Das soll die Möglichkeit geben zu prüfen, ob nationale Gesetze und Verwaltungsvorschriften eventuell gegen europäisches Recht verstoßen.

 

Es wäre nicht das einzige Verfahren, bei dem sich die EU-Kommission als Kläger und die PiS-Regierung als Beklagte beim EuGH gegenüberstehen. Im Jahr 2017 senkte die Regierung das Pensionsalter der Richter auf 65 Jahre und der RichterInnen auf 60 Jahre. Auf diese Weise wurde die PiS die Präsidentin des Obersten Gerichtes los, die sich weigerte in Pension zu gehen. Zugleich gestand sich die Regierung das Recht zu, die Altersgrenze für einzelne Richter anzuheben. Deshalb zog die EU-Kommission bereits vor Gericht.