Eine polnische Justizreform von 2017 verstösst gegen das Recht der Europäischen Union. So lautet das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Das höchste Gericht der Europäischen Union gibt der Europäischen Kommission damit recht. Sie hatte die polnische Regierung wegen dieses Gesetzes verklagt.
Die nationalistisch-konservative polnische Regierung hatte 2017 ein Gesetz durch das Parlament gebracht, das das Rentenalter für Richterinnen und Staatsanwälte absank. Zuvor wurden sie mit 67 pensioniert. Die Justizreform von 2017 sank dieses Alter auf 60 für Frauen und 65 für Männer ab. Bereits diese Unterscheidung verstiess gegen europäisches Recht, so der Europäische Gerichtshof.
Ausserdem sah diese Justizreform vor, dass lediglich der Justizminister darüber entscheiden darf, ob Richter über dieses abgesenkte Rentenalter hinaus im Dienst bleiben dürfen, und dies ebenfalls unterschiedlich lang für Frauen und Männer. Diese Entscheidung des Justizministers muss weder begründet werden noch kann sie angefochten werden. Auch diese Massnahme hält der Europäische Gerichtshof für unvereinbar mit EU-Recht. Es bestehe in diesem Fall die Gefahr, dass der Justizminister dadurch Einfluss auf die Justiz nehmen könne.
Die Massnahmen dieser Justizreform würden insgesamt den Eindruck erwecken, die polnische Regierung habe bestimmten Richterinnen loswerden und gleichzeitig andere Richter über das abgesenkte Rentenalter hinaus behalten wollen.
(mc)