Im Zusammenhang mit Anschlag von Hanau fordert SPD Änderung des Waffenrechts

Im Zusammenhang mit Anschlag von Hanau fordert SPD Änderung des Waffenrechts

Nach 17 Sitzungen des Untersuchungsausschusses zu dem rassistisch motivierten Terroranschlag von Hanau hat die Obfrau der SPD im hessischen Landtag, Heike Hofmann eine Verschärfung des Waffenrechts gefordert. Waffen gehörten nicht in die Hand von Rechtsradikalen und Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Außerdem sagte sie, dass die Maßnahmen der Behörden in der Tatnacht unzureichend gewesen seien. Genau entgegengesetzt war die Bilanz des CDU-Abgeordneten Jörg Michael Müller. Müller lobte den Einsatz der Polizei. Die Gefährlichkeit des Täters sei außerdem im Vorfeld nicht zu erkennen gewesen. Mit anderen Worten: Da hilft auch kein Waffenrecht. So die Meinung bei der CDU. Der FDP-Abgeordnete Jörg-Uwe Hahn meint, Staatsanwaltschaft und Polizei seien mit den ihnen vorliegenden Erkenntnissen zum Täter gewissenhaft umgegangen. Er sieht aber weiteren Aufklärungsbedarf. Die Obfrau der Linken, Saadet Sönmez sieht hingegen gravierende Mängel beim Agieren der Behörden. Vanessa Gronemann von den Grünen kritisierte vor allem den Umgang der Behörden mit den Angehörigen der Opfer. Wie auch Sönmez betonte sie außerdem, dass der Ausschuss nur schwer vorankomme. Viele Zeug*innen würden wegen laufender Ermittlungsverfahren von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Der Ausschussvorsitzende Peter Weiß (SPD) kritisierte auch den Bundesanwalt, weil dieser wichtige Unterlagen noch immer nicht geliefert habe.

 

Am 19. Februar 2020 ermordete Tobias R. in Hanau 9 Menschen mit Migrationshintergrund und tötete anschließend auch seine Mutter und sich selbst. Während der Tat hatten mehrere Zeugen vergeblich versucht den Notruf der Polizei zu erreichen. Es stellte sich heraus, dass die beiden Apparate der Notrufzentrale nicht durchgehend besetzt waren und eine Weiterleitung zu einer anderen Zentrale nicht existierte. Der Täter hatte zwei Waffenbesitzkarten, die ihm ohne Rückfrage beim Gesundheitsamt gegeben wurden. 2018 sagte eine Prostituierte, dass sie sich von Tobias R. bedroht fühle. Eine Folge für seine Berechtigung zum Waffenbesitz hatte das nicht. Tobias R. hatte auch mehrfach wahnhafte Anzeigen bei der Polizei gestellt. Z. B. gab er an durch die Wand und durch die Steckdose belauscht und gefilmt zu werden. Deshalb wurde er psychiatrisch behandelt. Auch das hatte keine Folgen für seinen Waffenbesitz.