Ist es keine Beleidigung, jemandem das Existenzrecht in Deutschland abzusprechen?

Ist es keine Beleidigung, jemandem das Existenzrecht in Deutschland abzusprechen?

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Unser Kommentar zum Strafgesetzbuch findet sich im Beitrag; Lizenz: MephistoGF, Muenchkomm stgb, CC BY-SA 3.0
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Quelle: 
Wikipedia

Müssen es Menschen in Deutschland einfach schlucken, wenn ihnen mit Hinweis auf eine ethnisch-rassistische Zuschreibung gesagt wird, dass sie gehen sollen? Das ganze garniert mit einer abfälligen Bemerkung über ihre mutmaßliche religiöse Zugehörigkeit. Ist das halt ein Fall von freier Meinungsäußerung? Das ist zum Teil eine juristische Frage. Der Volksverhetzungsparagraph hat spezielle Voraussetzungen. Der alltäglich geäußerte Hass fällt da formal nicht unbedingt darunter. Aber wo bleibt dann der Schutz der Betroffenen? Weshalb ist der Tatbestand der Beleidigung, dann nicht einmal gerichtlich zu prüfen?

Diese und weitere Fragen stellen sich angesichts einer rassistischen Beschimfpung in einem Chat, die Tanja A. zur Anzeige gebracht hat. Eine Staatsanwältin schickte ihr darauf eine dreiseitige Begründung, warum die Aussage aus Sicht der Staatsanwältin unter freie Meinungsäußerung fällt.

Tanja A. Ist in Freiburg geboren und hat einen migrantischen Hintergrund. Wegen ihres türkischen Nachnamens wird sie für eine Türkin gehalten. Wir haben uns vor dem Gespräch geeinigt, dass wir ihren Nachnamen nicht nennen und auch nicht den Namen der Person, die sie beleidigt hat. Am Anfang sagt Tanja was über den Chat und wie sie offenbar ganz gezielt beleidigt wurde.

jk