Piraten und Künstler Vs GEMA: Kammergericht Berlin entscheidet: Verlage haben keinen Anspruch auf Urheberrechtsvergütung

Kammergericht Berlin entscheidet: Verlage haben keinen Anspruch auf Urheberrechtsvergütung

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Bruno Gert Kramm, Künstler und Kläger gegen die GEMA
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Wikimedia Commons/Von Usien

Urheberrecht ist ein gemeinsames Kernthema der Piratenpartei und der GEMA, nur mit einem jeweils anderen Fokus. Beide standen sich auch in einem Gerichtsvefahren vor dem Kammergericht Berlin gegenüber. Künstler hatten im Auftrag der Piraten dagegen geklagt, dass die GEMA ihnen nur einen Teil ihrer Urheberrechte ausschüttete, weil der andere Teil für den Verleger bestimmt sei.

Ein Teilurteil wurde am Montag gesprochen. Gewonnen haben die Künstler und die Piraten. Das Kammergericht Berlin entschied, die GEMA darf keine Ausschüttungen mehr an Verleger vornehmen. Bislang hatte die GEMA bis zu 40% der Ausschüttungen an Verleger überwiesen.

Über die Bedeutung dieses Urteils sprach Radio Dreyeckland mit dem Berliner Piraten Bruno Gert Kramm, der die Klage gegen die GEMA im Auftrag der Piraten eingereicht hatte. Wir fragten ihn zunächst, worum es bei der Klage genau ging.