Baden-Württemberg: Landesregierung fordert Sprungrevision des Urteils zu Fahrverboten für Stuttgart

Landesregierung fordert Sprungrevision des Urteils zu Fahrverboten für Stuttgart

Die grün-schwarze Landesregierung hat am Montag, den 2. Oktober entschieden, eine Revision des Urteils zu Fahrverboten für Stuttgart zu fordern. Im Juli hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart der Deutschen Umwelthilfe recht gegeben und Fahrverbote für Dieselautos für zulässig erklärt. Das Gericht hatte die Entscheidung damit gerechtfertigt, dass der Luftreinhaltungsplan der Landesregierung nicht ausreiche, um die Feinstaubbelastung in Stuttgart zu begrenzen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Thomas Strobl fordern eine sogenannte Sprungrevision direkt vor den Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Statt einen längeren Berufungsverfahren zu durchlaufen, wollen sie damit direkt ein Urteil in letzter Instanz.

Medien und Umweltschutzorganisationen rechnen damit, dass das Revisionsverfahren die Einführung von Fahrverboten für Dieselautos in Stuttgart um ein Jahr verzögern wird, also bis das endgültige Urteil gefällt ist. Im Interview mit Radio Dreyeckland reagierte der Verkehrsreferent des Umweltschutzverbands BUND Baden-Württemberg Klaus-Peter Gussfeld auf die Entscheidung der Landesregierung: 0:23

(mc)