Landgericht Freiburg legt Gewaltbegriff extrem weit aus und bestätigt Verurteilung von Gegner rechter Piusbruderschaft

Landgericht Freiburg legt Gewaltbegriff extrem weit aus und bestätigt Verurteilung von Gegner rechter Piusbruderschaft

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Gelebte Freiburger Liberalität: Der Pius-Brüder Kampfgebet gegen Profamilia freie Bahn (5.4.2013)
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RDL/kmm

Das Freiburger Landgericht bestätigte an diesem Montag den 20. Juli, die erstinstanzliche Verurteilung eines Teilnehmers der Gegendemo zum Aufmarsch der rechten Piusbruderschaft. Die Strafe blieb bei 30 Tagessätzen a 18 Euro. Obwohl selbst Richter und Staatsanwaltschaft nur von einem 30 sekündigen "aktiven Drücken" sprachen und dieses Drücken, dass auf den Videos kaum ersichtlich war, auch nicht aus der ersten Reihe gegen PolizistInnen erfolgt sein sollte, sondern aus hinteren Reihen, verurteilte das Gericht wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Einziges Beweismittel waren erwähnte Videosequenzen auf denen ein Polizeibeamter den Angeklagten, aufgrund Daten, die ihm aus Hessen geliefert worden waren, erkannt haben will. Auf die Argumentation der Verteidigerin, dass die Gegendemonstration, die auch unter den Schutz der Versammlungsfreiheit gefallen ist, nicht ordnungsgemäß durch die Polizei aufgelöst wurde und das Polizeihandeln deshalb rechtswidrig war und in der Folge auch das vermeintliche Drücken des Angeklagten nicht strafbar gewesen sein konnte, ließ sich das Gericht nicht ein.

Wir sprachen mit Leoni, Toni und David vom Arbeitskreis kritischer JuristInnen (akj), die den Prozess beobachtet haben, über das Urteil und fragten sie zunächst nach einer Bewertung.... 6:25