Linksunten.Indymedia bleibt weiterhin offline. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte in seinem gestrigen Urteil das Verbot des linken Portals durch das Bundesinnenministerium. Die Klagen der mutmaßlichen Betreiber*innen gegen das Verbot wurden abgewiesen.
In der Verhandlung hatte das Gericht nur geprüft, ob linksunten.indymedia als Verein eingestuft werden kann und dem Vereinsrecht unterliegt. Das wurde beides bejaht. Da die Kläger*innen sich allerdings nicht als Mitglieder des Vereins und Betreiber*innen der Plattform zu erkennen gaben, haben sie nach Auffassung des Gerichts keine Möglichkeit, gegen das Verbot zu klagen.
Ob allerdings die vom Innenministerium angegebenen Verbotsgründe korrekt waren, untersuchte das Gericht nicht. Kritiker*innen monierten, dass es sich bei linksunten.indymedia um ein Medienportal gehandelt hat, das unter das Medienrecht und unter den besonderen Schutz der Pressefreiheit fällt. Die Anwältin der Kläger*innen, Angela Furmaniak, nannte das Urteil „hochgefährlich“. Mit der Logik des Vereinsverbots könne man gegen beliebige Onlinemedien vorgehen.
Linksunten.indymedia wurde 2017 nach den G20-Protesten vom Innenministerium verboten und vom Netz genommen. Seit wenigen Tagen ist die Seite als Archiv wieder online zugänglich.